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Datenschutz-Handbuch
In dem Datenschutz-Handbuch werden alle Dokumente und Nachweise gesammelt. Hier wird alles gesammelt, was auf Anfrage im Rahmen der DGSVO und BDSG präsentiert werden. Wenn eine Aufsichtsbehörde Auskünfte einfordert, dann benötigen Sie nur das Datenschutz-Handbuch. Möchte die z.B. Geschäftsleitung oder der Betriebsrat eine Auskunft über den Stand der Dinge, dann wird das Datenschutz-Handbuch als Nachweis verwendet.
Also die komplette Dokumentation, mit Checklisten, Nachweisen, Verträgen und das Verfahrens-Verzeichnis sind das Datenschutz-Handbuch.
Eine strukturierte Dokumentation der Arbeit des Datenschutz-Beauftragten ergibt das Handbuch. Sie sollten vom 1. Tag an für das Handbuch alles einheitlich sammeln.
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