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Die neue DSGVO: Datenschutz-Grundverordnung
Seit März 2016 gibt es die offizielle Deutsche Fassung der EU-DSGVO. Im April 2016 beschlossen ist sie am 25.05.2016 in Kraft getreten und ab dem 25. Mai 2018 anwendbar. Dieses Gesetz dient zum Schutz personenbezogener Daten. Nach Veröffentlichung sind die meisten davon überrascht gewesen, welch hohe Geldbußen dieses Gesetz vorsieht.
Das Datenschutzhandbuch
Bei Verstößen kommen auf alle, die mit personenbezogen Daten zutun haben, hohe Geldbußen zu. Es ist genau aus diesem Grund wichtig, sich mit diesem Gesetz zu befassen. Es ist für jeden gültig! Auch kleine Firmen werden sich hier nicht drücken können! Es gibt jedoch einige Umstände, die das Ganze überschaubar machen. Laut dem Gesetz müssen Firmen, Behörden, Vereine und Einrichtungen bei denen mehr als 9 Mitarbeiter(1) mit diesen personenbezogenen Daten arbeiten bzw. mehr als 20 Beschäftigte(2) haben oder wenn Daten die in Kategorie „besonders schützenswert“ (3) fallen, einen Datenschutzbeauftragten stellen.
Es muss ein Datenschutzhandbuch existieren, es muss ein Verfahrensverzeichnis erstellt werden (zwei Ausführungen) und die Verarbeitung muss nach aktuellem Stand der Technik abgesichert sein. Sie sollten besonders sorgfältig mit den Personendaten umgehen und den Personen jederzeit Auskunft geben können, welche Daten gespeichert werden und dass diese nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erhoben worden sind. (Ganz grobe Fassung) Hier gibt es im Detail eine Menge Einschränkungen, Erweiterungen und Ausnahmen.
Haftung
Aber eines steht fest! Sie, als derjenige der die Daten erhoben bzw. erfasst hat, haben die Verantwortung für die personenbezogenen Daten und haften auch dafür und zwar in vollem Umfang. Als Geschäftsführer haften Sie auch mit Ihrem Privatvermögen! Das klingt erstmal hart, aber wir können Sie dabei unterstützen, damit dieser Vorfall gar nicht erst entsteht.
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